Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens naturellpower. - Download als PDF »
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Geltungsbereich/Präambel
Die Durchführung von Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Präventionskursen nach §20 Abs. 1 SGB V sind von naturellpower konzipiert und erprobt. Unternehmen können diese Programmangebote buchen. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die bei naturellpower aufgegeben werden.
1.2. Vertragsgegenstand und Leistungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen naturellpower (vertreten durch Herrn Silvio Philipsen, Billrothstraße23A, 23562 Lübeck) und Unternehmen (nachfolgend Kunde genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung von Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung.
1.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von naturellpower wirksam.
2. Leistungen
2.1. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung bietet naturellpower dem Kunden folgende Leistungen an:
- 2.1.1. Beratung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (Kurse, Seminare und Workshops), die den Anforderungen nach §§20 und 20a SGB V Abs. 1 Satz 3 entsprechen
- 2.1.2. Aktive Pause mit einem Umfang von bis zu 4 Einheiten pro Stunde, wöchentlicher Turnus, Laufzeit mindestens 6 Monate, bei 3 Monaten Probedurchlauf
- 2.1.3. Kurse und Seminare mit einem Umfang von 8 Einheiten zu0 Minuten, wöchentlicher Turnus, inklusive individuelle Betreuung (Laufanalyse, Auswertung Ernährungsprotokoll), Beratung und Materialien zu den Einheiten
- 2.1.4. Workshops mit einem Umfang von 90 Minuten, inklusive Materialien zu den Inhalten
- 2.1.5. Personaltraining/Gesundheitscoaching in der Führungsebene
- 2.1.6 Unterstützung bei Gesundheitstagen in den Bereichen Ernährung und Bewegung
- 2.1.7. Veranstaltung von Themenabenden mit Vorträgen von 60-90 Minuten
- 2.1.8. Vermittlung von möglichen Kooperationspartner im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
2.2. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2.3. Bezuschussungsfähige Kurse und Seminare können erst durch naturellpower begonnen werden, sofern die aktuellen Richtlinien des Leitfadens Prävention der gesetzlichen Krankenkassen erfüllt sind.
2.4. Bei einem Dauerangebot (Fortlaufender Bewegungskurs über acht Einheiten hinaus, Aktive Pause) wird bei Vertragsabschluss, also mit schriftlicher Angebotsbestätigung, der genaue Zeitraum verbindlich definiert.
3. Vergütung
3.1. naturellpower erhält für seine Leistungen nach Punkt 2.1 eine Vergütung nach der aktuellen Preisliste. Der angegebene Endpreis im Angebot beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.2. Die Vergütung erfolgt nach Beendigung eines Kurses, Seminars, Workshops mit Ausstellung einer Rechnung.
3.3. Bei einem Dauerangebot nach Punkt 2.1.2 erfolgt je nach Vereinbarung eine monatliche oder eine Quartalsabrechnung zum 01.01., 01.04., 01.07. und/oder 01.10. mit Rechnungsstellung.
3.4. Das Zahlungsziel ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann naturellpower nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/ oder vom Vertrag zurücktreten.
3.5. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar, per Lastschrift oder per Überweisung auf das Konto: Silvio Philipsen, Sparkasse Ostholstein, BLZ: 21352240, Kontonummer: 134217041
3.6. Die aufgrund einer Verhinderung von naturellpower ausgefallenen Zeiten werden als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt.
3.7. Der Kunde erhält nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung.
4. Fahrtkosten
4.1. Bei einmaligen Leistungen nach Punkt 2.1.1, 2.1.4, 2.1.6 und 2.1.7 fallen Fahrtkosten für den Kunden an. Sofern die Entfernung unter 20km vom Firmensitz zum Kunden liegt, entfallen diese Fahrtkosten. Ab dem 21. Km fallen für jeden weiteren gefahrenen Km 0,50€ für den Kunden an. Die Angabe der Fahrtkosten erfolgt in der Rechnung.
5. Obliegenheiten des Kunden
5.1. Der Kunde (oder die Teilnehmer des Angebotes) verpflichtet sich jede geleistete Stunde oder Einheit von naturellpower mit seiner Unterschrift als Leistungsnachweis abzuzeichnen.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von naturellpower Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
5.3. Der Kunde verpflichtet sich, jegliches von naturellpower ausgehändigtes Material, sei es Konzeptunterlagen, Handouts, Vorträge gewissenhaft der Bestimmung durch naturellpower gemäß zu behandeln. Es darf keine Weitergabe an Dritte erfolgen, es sei denn, es erfolgt mit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von naturellpower.
6. Sporttauglichkeit der teilnehmenden Mitarbeiter des Kunden
6.1. Der Kunde versichert mit Beginn der Auftragsabwicklung, dass ein sachkundiger Arzt zu vor festgestellt hat, dass die am Angebot teilnehmenden Mitarbeiter im vollen Umfang sporttauglich sind. Der Kunde informiert naturellpower unverzüglich über etwaige Einschränkungen bezüglich der Sporttauglichkeit seiner Mitarbeiter, die vor Beginn der Auftragsabwicklung bestehen bzw. über Änderungen während der Vertragslaufzeit.
7. Verschwiegenheit und Datenschutz
7.1. naturellpower hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenbedingungen hinaus.
7.2. Personenbezogene Daten werden gespeichert und dienen ausschließlich zur Betreuung der Teilnehmer nach den im Punkt 2 angegebenen Leistungen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
8. Kündigung
8.1. Das Vertragsverhältnis beginnt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und endet zum angegebenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
8.2. Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt der Anspruch auf die Zahlung auch für noch nicht erbrachte Leistungen bei naturellpower. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht.
8.3. Sofern naturellpower aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde bereits gezahlte und noch offene Einheiten zurückerstattet.
8.4. naturellpower ist berechtigt, bei Krankheit oder Ausfall eines Trainers einen gleichwertigen Ersatz zu bestimmen.
9. Auftragsstornierung
9.1. Bei der Planung und Organisation von Angeboten fallen Arbeitszeiten an. Bei kurzfristigem Rücktritt vor Auftragsabwicklung (bis 10 Tage vor Beginn der ersten Einheit) trägt der Kunde die entsprechenden Kosten für die bereits entstandene Arbeit in Höhe von maximal 350€.
10. Haftungsansprüche
10.1. naturellpower haftet nicht für Schäden, die der Kunde durch eigenes Verschulden oder bei Nichteinhaltung der Anweisungen des Trainers erleidet.
10.2. naturellpower haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch für seine Erfüllungsgehilfen.
11. Sonstiges
11.1. Beide Parteien verpflichten sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses keine Angestellten oder freien Mitarbeiter des Vertragspartners abzuwerben, diesen anzustellen oder mit diesem direkte oder indirekte Vertrags-, Arbeits- oder Beteiligungsverhältnisse - auch über oder für Dritte - einzugehen.
12. Gültigkeit
12.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten dann die Bestimmungen des BGB.
12.2. Soweit Kunde Unternehmer ist wird Lübeck als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.