Betriebliche Gesundheitsförderung - Krankenkassenzuschüsse

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Absetzbarkeit / geförderte Angebote

Führen Sie als Unternehmen mit Uns eine oder mehrere gesundheitsfördernde Maßnahmen durch, so gibt es folgende Variante:

Möglichkeit:

Der Arbeitgeber zahlt den Kurs aus eigenen betriebsinternen Mitteln und holt sich das Geld am Ende vom Finanzamt wieder zurück. Hierbei ist die Rede vom §3 Nr. 34 EStG. Sofern die Maßnahme nach §20 SGB V zertifiziert ist. Dem Arbeitgeber steht pro Kalenderjahr ein Betrag von 500,- € pro Mitarbeiter zu Verfügung.

Hierzu zwei Beispiele:

Beispiel A

Um arbeitsbedingte Belastungen am Bewegungsapparat vorzubeugen und zu reduzieren, lässt der Arbeitgeber im Betrieb während der Arbeitszeit Rückenschulprogramme durchführen und übernimmt die Kosten in voller Höhe. Der geldwerte Vorteil beträgt je Arbeitnehmer 360 € pro Jahr. Der geldwerte Vorteil in Höhe von 360 € ist nach §3 Nr.34 EStG steuer- & sozialversicherungsfrei.

Beispiel B

Ein Arbeitgeber führt während der Arbeitszeit Seminare für seine Mitarbeiter durch. Diese sollen die Krankheiten durch Fehl- und Mangelernährung einschränken. Der geldwerte Vorteil beträgt je Arbeitnehmer 140 € pro Jahr. Der geldwerte Vorteil in Höhe von 140 € ist nach §3 Nr.34 EStG steuer- & sozialversicherungsfrei.

Sie wollen mehr Informationen, dann  freuen Sie sich auf die kommenden Beiträge oder kontaktieren Sie uns.

Anschrift

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Billrothstraße 23A
23562 Lübeck

Kontakt

Telefon 0451-2931261
Fax 0451-29312640
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Information

Unsere Dienstleistungen sind Dienstleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG:
Betriebliche Gesundheitsförderung

Unser Kooperationspartner:

mhplus-krankenkasse